Schulung für Ehrenamtliche: Unterstützung von Menschen mit Pflegegrad am 04.03.23 – jetzt anmelden!
Seit dem 01. Januar 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Einkaufen, gemeinsam spazieren gehen, Unterstützung im Haushalt, …), die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag (125€ monatlich) abrechnen (nach §82 Abs. 4 Satz 2 … Weiterlesen